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Informationen
Artikel 12 / 15
Design Kamin "Route 66"
Sehr schöner Kamin aus massiven Stahlblech 4 mm dick
Maße:
Höhe 145 cm
Unten 32x32 cm
oben 15x15 cm
Laserschnitt -das heißt keine scharfen Kanten-
Im Lieferumfang enthalten sind ein Feuerrost und Ascheblech
Die von uns angebotenen Kaminmotive haben, wenn erforderlich,
eine Lizenz des Eigentümers
Ein tausch der Motive untereinander (ein Kamin mit verschiedenen Designs) ist leider nicht möglich, da die Kamine bereits fertig montiert sind
Gerne können Sie auch vorbeikommen und abholen
Nach den gesetzlichen Bestimmungen sind handelsübliche Feuerschalen / -körbe im Sinne des Immissionsschutzrechts sogenannte "nicht genehmigungsbedürftige Anlagen" die der Wäremgewinnung als sogenannte Wärme- oder Gemütlichkeitsfeuer dienen. Sie dürfen nur bestimmungsgemäß mit zulässigen Brennstoffen betrieben werden. Zulässiges Brennmaterial ist in Anlehnung an den Betrieb für offene Kamine nur naturbelassenes stückiges Holz (§3 Abs.1 Nr. 4 der 1. BlmSchV) oder Presslinge in Form von Holzbriketts (§3 Abs. 1 Nr. 5a der 1. BlmSchV) Die Verwendung von Feuerschalen und Feuerkörben darf nicht zum Zweck der Abfallbeseitigung erfolgen. die Verbrennung von Pflanzenabfällen wie Baum- und Strachschnitt ist ausgeschlossen
Maße:
Höhe 145 cm
Unten 32x32 cm
oben 15x15 cm
Laserschnitt -das heißt keine scharfen Kanten-
Im Lieferumfang enthalten sind ein Feuerrost und Ascheblech
Die von uns angebotenen Kaminmotive haben, wenn erforderlich,
eine Lizenz des Eigentümers
Ein tausch der Motive untereinander (ein Kamin mit verschiedenen Designs) ist leider nicht möglich, da die Kamine bereits fertig montiert sind
Gerne können Sie auch vorbeikommen und abholen
Nach den gesetzlichen Bestimmungen sind handelsübliche Feuerschalen / -körbe im Sinne des Immissionsschutzrechts sogenannte "nicht genehmigungsbedürftige Anlagen" die der Wäremgewinnung als sogenannte Wärme- oder Gemütlichkeitsfeuer dienen. Sie dürfen nur bestimmungsgemäß mit zulässigen Brennstoffen betrieben werden. Zulässiges Brennmaterial ist in Anlehnung an den Betrieb für offene Kamine nur naturbelassenes stückiges Holz (§3 Abs.1 Nr. 4 der 1. BlmSchV) oder Presslinge in Form von Holzbriketts (§3 Abs. 1 Nr. 5a der 1. BlmSchV) Die Verwendung von Feuerschalen und Feuerkörben darf nicht zum Zweck der Abfallbeseitigung erfolgen. die Verbrennung von Pflanzenabfällen wie Baum- und Strachschnitt ist ausgeschlossen